Verständnis der Beweislast bei Mietzahlungen

Bei Mietzahlungen ist entscheidend, dass der Mieter am Fälligkeitstag den Zahlungsauftrag erteilt, wobei bei Streitigkeiten die Beweislast für den Zahlungseingang beim Mieter liegt.

Wann gilt eine Mietzahlung als rechtzeitig?

Die Rechtzeitigkeit einer Mietzahlung hängt nicht davon ab, wann das Geld auf dem Konto des Vermieters eingeht. Entscheidend ist, dass der Mieter am Fälligkeitstag einen Zahlungsauftrag erteilt. Bankverzögerungen beeinflussen den Verzug nicht.

Beweislast bei Zahlungsstreitigkeiten

Falls der Vermieter den Zahlungseingang bestreitet, liegt die Beweislast für den Zahlungseingang beim Mieter. Versäumnisse in der Zahlung nach einem Hinweis des Vermieters führen zu Verzug.

Wichtige Aspekte für Mieter und Vermieter

Die Rolle des Mieters

Der Mieter muss nicht die rechtzeitige Gutschrift beweisen, aber sicherstellen, dass die Zahlung erfolgt ist.

Verzug und Konsequenzen

Unverzügliche Nachzahlung ist erforderlich, wenn der Vermieter auf ausstehende Zahlungen hinweist, um Verzug zu vermeiden.

Bitte beachten Sie:

Dieser Beitrag klärt über die Verantwortlichkeiten und Rechte bei Mietzahlungen auf, dient jedoch nicht als rechtliche Beratung.

Weiterführende Links:

  1. Mietrecht und Zahlungsverzug – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  2. Informationen zur Beweislast im Mietrecht – Deutscher Mieterbund

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