Die Verantwortung für die Laubbeseitigung
Wenn im Herbst die Blätter auf öffentliche Straßen und Gehwegen fallen, ist es in der Regel Aufgabe der Gemeinden, diese zu entfernen. Grenzen jedoch private Grundstücke an diese Gehwege, liegt die Verantwortung für die Laubbeseitigung bei den Grundstückseigentümern. Diese Verantwortung fällt unter ihre Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit im Verkehrsbereich. Wer diese Pflicht vernachlässigt, kann zu Schadensersatz verpflichtet werden, falls Dritte wegen des Laubs stürzen. Bei vermieteten Immobilien kann diese Pflicht an die Mieter weitergegeben werden. Wenn sie ihrer Verantwortung nicht nachkommen und jemand verletzt sich, können sowohl Mieter als auch Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall kann das bedeuten, dass sie mit ihrem persönlichen Vermögen und ihren Einkünften bis zum zulässigen Höchstbetrag zur Rechenschaft gezogen werden.
Haftung bei Unfällen durch Laub
Grundstückseigentümer können zur Verantwortung gezogen werden, wenn Dritte aufgrund des liegengebliebenen Laubs stürzen. Diese Pflicht kann auch auf Mieter übertragen werden, wobei bei Unfällen sowohl Mieter als auch Eigentümer haftbar sein können.
Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls
Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz bei durch Herbstlaub verursachten Unfällen. Für Vermieter ist es ratsam, auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen. Bei unbewohnten Immobilien kann eine gesonderte Absicherung erforderlich sein.
Bedeutung der Versicherungspolice
Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungspolice ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass sie ausreichenden Schutz bietet. Experten raten zu einer Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Schlussfolgerung
Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Aufklärung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und sind ohne Gewähr. Jeder Fall hat seine Besonderheiten, die eine persönliche Beratung erforderlich machen können.